Welche Förderungen gibt es 2026 in Österreich?
Auch im Jahr 2026 unterstützt der Staat den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern in Österreich. Über den EAG-Investitionszuschuss (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) können Privatpersonen, Betriebe und Organisationen einen finanziellen Zuschuss für die Errichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage sowie für einen dazugehörigen Stromspeicher erhalten.
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Autor: Dipl.-Ing. Rudolf Raymann
100% Eigentümer der raymann kraft der sonne photovoltaikanlagen gmbh. Absolvent der Universität für Bodenkultur und der Technischen Universität Wien. Erfahrung im Bereich der Erneuerbaren Energien seit 1999. Jahrelange Erfahrung in der Dachbranche. Erster geprüfter Photovoltaiktechniker und Planer in Österreich 2006. Energieberater. Prüfer und Vortragender an der Donauuniversität. Vortragender an der Technischen Universität Wien und an der Wirtschaftsuniversität Wien, etc.
Die Förderung wird als einmaliger Investitionszuschuss vergeben und richtet sich nach der Größe der Photovoltaikanlage. Je nach kWp Leistung wird die Anlage einer bestimmten Kategorie zugeordnet. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Boni, beispielsweise für europäische Komponenten („Made in Europe“) oder innovative Anlagen, gewährt werden.
Für 2026 sind mehrere Fördercalls (April/ Juni/Oktober) vorgesehen, bei denen Förderanträge eingereicht werden können. Da für die Fördereinreichung die notwendigen Behördenwege erledigt sein müssen, ist eine rechtzeitige Planung und Beauftragung notwendig.
Förderkategorien für Photovoltaikanlagen + Stromspeicher 2026
Die Höhe des Investitionszuschusses richtet sich nach der Größe der Photovoltaikanlage und wird in vier Kategorien unterteilt.
Kategorie A | 0 – 10 kWp | 150 €/kWp | fixer Fördersatz; |
Kategorie B | > 10 – 20 kWp | 140 €/kWp | Reihung der Förderanträge nach “First come, first served”-Prinzip |
Kategorie C | > 20 – 100 kWp | 130 €/kWp (maximal)* | max. möglicher Fördersatz (Obergrenze); zwingende Angabe des Förderbedarfs/kWp; Reihung der Förderanträge erfolgt nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“); bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung |
Kategorie D | > 100 – 1000 kWp | 120 €/kWp (maximal)* |
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Stromspeicher | 0 – 50 kWh | 150 €/kWh (nur in Kombination mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage) | fixer Fördersatz; Reihung ist an die eingereichte PV Anlage gekoppelt |
Die Höhe des Investitionszuschusses ist auf maximal 30% der förderfähigen Kosten beschränkt.
Made-in-Europe Bonus
Ein zusätzlicher Förderbonus kann gewährt werden, wenn bei der Photovoltaikanlage Komponenten mit europäischer Wertschöpfung eingesetzt werden.
Der Bonus beträgt:
- +10 % für Photovoltaikmodule
- +10 % für Wechselrichter
- +10 % für Stromspeicher
Insgesamt kann sich dadurch ein Zuschlag von bis zu 30 % auf den Investitionszuschuss für PV-Anlagen inkl. Stromspeicher ergeben. Ziel dieser Regelung ist es, europäische Technologie und Produktion stärker zu unterstützen. Die EAG Förderabwicklungsstelle hat eine „White List“ mit Komponenten erstellt, die die Kriterien erfüllen.
Weitere Informationen finden Sie auf der EAG-Abwicklungsstelle.