Förderungen von Photovoltaikanlagen

Jedes Jahr gibt es in Österreich eine Vielzahl von unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für Photovoltaik, Speicher und Elektromobilität.

Photovoltaik all inklusive

raymann kraft der sonne® bietet mit rayfree ein All-inclusive-Service bei der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen, da wir als One-Stop-Shop den gesamten Prozess betreuen können. Wir legen großen Wert auf eine umfassende Beratung durch unsere erfahrenen Experten, inklusive Planung und Errichtung durch unsere gut ausgebildeten Fachkräfte.

Sämtliche Behördenwege vom Netzbetreiber über Energieversorger, Gemeinde, Land und Bund sowie die Förderabwicklung läuft über raymann kraft der sonne®. Wir suchen die optimale Bundes- oder Landesförderung für Sie. 

Bundesförderungen

Förderungen nach dem EAG – Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher

Bei der EAG – Investitionsförderung handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss für die Errichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage und eines Stromspeicher, sofern dieser gemeinsam mit der PV-Anlage errichtet wird. (Speichererweiterungen werden nicht gefördert). 

Es gibt mehrere Förder-Calls pro Jahr, zu welchen Förderanträge online gestellt werden können. Pro Förder-Call wird in 4 verschiedene Kategorien, nach Größe der geplanten PV-Anlage, unterteilt. Die Förderhöhe richtet sich nach der installierten kWp oder kWh Leistung und der jeweiligen Kategorie (max. 30% der förderfähigen Netto-Kosten). 

Die Photovoltaikanlage darf zum Zeitpunkt der erstmaligen Einreichung beauftragt ABER noch nicht in Betrieb genommen worden sein. 

Gerne informieren wir zu den Details und übernehmen die Abwicklung der EAG Förderung für Sie. 

Weitere Informationen finden Sie auf der EAG-Abwicklungsstelle


Neuregelung des Nullsteuersatz – Beschluss im Nationalrat am 07. März 2025 

Die Neuregelung des Nullsteuersatz wurde am 7. März 2025 im Nationalrat beschlossen. 

Folgende Änderungen treten in Kraft: 

  • Aufträge die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden und bis zum 31.12.2025 errichtet werden, können den Nullsteuersatz anwenden.
  • Aufträge die zwischen dem 07. März 2025 und dem 31. März 2025 abgeschlossen werden, können nur dann mit dem Nullsteuersatz abgerechnet werden, wenn die Installation/Lieferung bis zum 31. März 2025 erfolgt.
  • Alle Aufträge die nicht in diese Fristen fallen oder ab dem 01. April 2025 abgeschlossen werden, müssen mit Mehrwertsteuer verrechnet werden. Die Bundesregierung verweist hier auf den angekündigten EAG, Investitionszuschuss als neue Fördermöglichkeit

Alle Informationen zum Nullsteuersatz § 28 Abs. 62ff. UStG finden Sie in den FAQs des Bundesministerium für Finanzen.


Weitere Informationen zu Bundes- oder Landesförderungen finden Sie im SonnenKlar Förderkompass des Photovoltaik Austria Verbands. 

Landesförderungen

Je nach Verfügbarkeit reichen wir für Sie die jeweils gültige Landesförderung für Photovoltaik und Speicher ein. Wichtig ist hier zu beachten, dass nicht alle Landesförderungen mit den Bundesförderungen kombinierbar sind. 
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zu Bundes- und Landesförderungen finden Sie im SonnenKlar Förderkompass des Photovoltaik Austria Verbands. 

Gemeindeförderungen

Auch bei einigen Gemeinden kann man eine Förderung beantragen. Wenn Sie den Bau einer Photovoltaik-Anlage planen, empfehlen wir direkt mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen oder auf der Internetseite der Gemeinde nach zu sehen. Wir unterstützen Sie gerne mit den notwendigen Unterlagen. 

Es lohnt sich auf jeden Fall nachzufragen!

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zu Ihrer Photovoltaikanlage und somit in eine nachhaltige, sichere und unabhängige Energiezukunft.

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