Information zur Förderung von Reparaturen für Privatpersonen
Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektrogeräten und Elektronikgeräten in Österreich zu steigern. Durch die Verlängerung der Nutzungsdauer werden wertvolle Ressourcen und Energie gespart und Abfälle vermieden und so ein wertvoller Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Die Förderung wird mit nationalen Mitteln des Bundes finanziert.
Was kann gefördert werden?
Gefördert wird die Reparatur, Service oder Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten, Serviceleistungen oder Wartungsleistungen von Elektrogeräten und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und auf der Geräteliste angeführt sind.
Elektrogeräte und Elektronikgeräte (E-Geräte) sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Die vollständige Liste aller förderungsfähigen Elektrogeräte und Elektronikgeräte finden Sie auf der Geräteliste unter: https://www.geräte-retter-prämie.at/geräteliste. Elektrogeräte und Elektronikgeräte, die nicht in dieser Liste enthalten sind, werden nicht gefördert.
Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum der antragstellenden Person befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein. Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile an förderungsfähigen Geräten sind förderungsfähig (zum Beispiel: defektes Rad eines Staubsaugers).
Was ist eine Reparatur, ein Service oder eine Wartung?
Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird.
Unter Service und Wartung sind Maßnahmen zu verstehen, welche die Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Zustands gewährleisten, um Reparaturen, Verschleiß und Folgeschäden zu vermeiden, wie zum Beispiel: Pflege, Reinigung, Prüfung der Funktionstüchtigkeit und der Sicherheit.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung pro Bon beträgt 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten; maximal jedoch
- 130 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung
- 30 Euro für einen Kostenvoranschlag
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Der Geräte-Retter-Bon kann schnell und unkompliziert auf www.geräte-retter-prämie.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen, die Förderungssumme wird direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
Wo kann die Geräte-Retter-Prämie eingelöst werden?
Der Geräte-Retter-Bon kann ausschließlich bei einem an der Bundesförderungsaktion „Geräte-Retter-Prämie“ teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden.
raymann kraft der sonne® ist ein Partnerpetrieb.